Einordnung: |
Die A-Trainer-Ausbildung stellt die dritte Lizenzstufe im Gerüst der Trainerausbildungen des DOSB dar. |
Zielgruppe: |
Die A-Lizenz ist die Pflichtlizenz für in der 1. oder 2. Bundesliga tätige Trainer. Ausnahmeregelungen sind hier nur für maximal 1 Jahr möglich. |
Organisation: |
Die Ausbildung wird i.d.R. jährlich durch den Lehrausschuss des DVV in einer Lehrgangsreihe mit ca 30 Plätzen für das gesamte Bundesgebiet organisiert. Sie umfasst mind. 90 Unterrichtseinheiten sowie eine Hausarbeit. |
Teilnahme- |
Die Teilnahme an der A-Trainer-Ausbildung setzt grundsätzlich eine gültige B-Trainer-Lizenz, mehrjährige Tätigkeit im höheren Leistungsbereich und die Empfehlung des zuständigen Landesverbandes voraus. Mögliche Teilnehmer werden dem DVV-Lehrausschuss durch die Lehrwarte der Landesverbände benannt. Jedem Landesverband steht dafür ein bestimmtes Kontingent an Plätzen zu. |
Bewerbung: |
Entsprechend qualifizierte Interessenten wenden sich deshalb mit einer ausführlichen Beschreibung ihrer bisherigen Laufbahn und Perspektive als Volleyballtrainer direkt an ihren Landeslehrwart. |
Nominierung: |
Die Nominierung durch die Landesverbände und die endgültige Auswahl der Teilnehmer durch den DVV-Lehrausschuss erfolgt nach folgender Prioritätenliste: Trainer, die bereits mit Ausnahmegenehmigung in der 1. oder 2. Bundesliga tätig sind. |
Inhalte: |
I.d.R. findet die Ausbildung in drei Abschnitten statt: |
Prüfungs- |
Zwischen dem ersten und zweiten Teil haben die Teilnehmer eine schriftliche Hausarbeit zu erstellen. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor Vertretern des DVV-Lehrausschusses und dazu beauftragter Referenten. Die schriftliche Prüfung wird i.d.R. bereits zu Beginn des zweiten Ausbildungsteils abgelegt. Sie setzt die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit voraus. Die mündliche Prüfung wird als eigenständiger Teil am Ende der Ausbildungsreihe durchgeführt. Um die Lizenz als Trainer-A zu erhalten, müssen alle Teile bestanden werden. |